Der Countdown läuft … Was Sie über den zertifizierten Verwalter wissen sollten?
Gemäß § 26a Abs. 1 WEG darf sich derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.Weitere Einzelheiten zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter und deren Inhalten sind in einer gesonderten Rechtsverordnung (ZertVerwV) geregelt. Die Verordnung ist am 17.12.2021 in Kraft getreten.Was dies bedeutet, erfahren Sie hier.
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