
Aufstiegs-BAföG: Staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen
Berufliche Weiterbildungen sind oft teuer. Doch von den Kosten sollte sich niemand abschrecken lassen. Denn zum Glück gibt es diverse Fördermöglichkeiten für Wissensdurstige.
Eine der häufigsten in Anspruch genommenen Förderungen ist das Aufstiegs-BAföG. Dieses fördert mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, so auch den Immobilienfachwirt, der in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein hohes Ansehen genießt.
Wer, bekommt wieviel Förderung?
Aufstiegs-BAföG kann beantragt werden, sofern noch kein Meistertitel oder Masterabschluss vorliegt. Absolventen eines Bachelorstudienganges sind hingegen förderungsfähig. Was die wenigsten wissen: Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann man einkommens- und vermögensunabhängig einen Förderungszuschuss von 50 % erhalten, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Darüber hinaus ist es sinnvoll ein zins- und tilgungsfreies Darlehen der KfW Bank in Anspruch zu nehmen, denn nach Bestehen der Prüfungen erhalten die Absolventen zusätzlich einen Darlehenserlass von 50 %.
Rechenbeispiel eines Finanzierungsmodells für Aufstiegsfortbildungen
Einzelheiten zur Förderung des Aufstiegs-BAföG und zum KfW- Darlehen unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ und https://www.kfw.de/kfw.de.html.

Alternative: Bildungsscheck
In Nordrhein-Westfalen besteht außerdem die Möglichkeit einen Bildungsscheck einzureichen, sofern das Aufstiegs-BAföG nicht in Frage kommt. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen mit maximal 500,00 € bezuschusst. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Zeitliche Freiräume schaffen für berufsbegleitende Weiterbildungen
Neben dem Faktor Geld spielt bei der Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung auch der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Dazu gibt es ebenfalls positive Nachrichten: Teilnehmer haben Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen Weiterbildung. Bisher haben die Beschäftigten in vierzehn Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Nur in Sachsen und Bayern gibt es diesen Anspruch gesetzlich noch nicht, tendenziell werden aber auch diese noch nachziehen. In den meisten Bundesländern stehen den Mitarbeitern fünf Arbeitstage pro Jahr als Bildungsurlaub zu. Meistens kann der Anspruch eines Jahres in das folgende Jahr mitgenommen werden, um dann insgesamt zehn Tage zu beantragen: www.bildungsurlaub.de/home.html
08. October 2018
Eine sehr gute Erklärung und für viele eine tolle Chance, die man nutzen sollte.