Schulung zu Verbraucherrechten

EU-finanziertes Fortbildungsprogramm richtet sich an KMU

Um Auskunftsfähig gegenüber Kunden zu bleiben, wird es für Unternehmen immer wichtiger neben nationalen Normen auch die Regelungen auf europäischer Ebene im Blick zu haben, das gilt neben der Datenschutzverordnung vor allem auch für die Verbraucherrechte.

Um Informationssicherheit zu den aktuellen Verbraucherschutznormen zu gewährleisten, bietet der Europäische Verbraucherverband (BEUC) zusammen mit der Wirtschaftskammer Belgien (Eurochambres) und des Europäischen Verbunds des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) ein Trainingsprogramm speziell für Mitarbeiter in für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) an. Das EU-finanzierte Schulungsprogramm  "Consumer Law Ready" wird noch bis Ende Dezember 2018 sowohl online, als auch an verschiedenen Schulungsorten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten angeboten.

Thematischer Schwerpunkt sind nationale Verträge, es werden aber auch alle wichtigen Aspekte zu grenzüberschreitenden Verträgen behandelt. Konkret werden in der Expertenschulung in fünf Modulen alle, für den Verbraucherschutz wichtigen, Aspekte zum Online- und Offlinehandel vermittelt:

  • Vorvertragliche Informationspflicht (Modul 1)
  • Widerrufsrecht (Modul 2)
  • Verbraucherschutz und Gewährleistung (Modul 3)
  • Unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Vertragsklauseln (Modul 4)
  • Alternative Streitbeilegung (ADR) und Online-Streitbeilegung (ODR) (Modul 5)

Dieses Projekt wird aus Europäischen Mitteln finanziert und ist kostenlos für alle, die an einer "Train-the-Trainer" Schulung teilnehmen. Die lokalen Trainer können für Ihre Schulungen ein Honorar verlangen, sind jedoch gehalten, dieses Honorar so niedrig wie möglich im Rahmen des Organisations- und Zeitaufwands zu setzen.