Die Europäische Kommission legt Entwürfe für den Haushalt und die Strukturpolitik 2021-27 vor

Ende Mai hat die Europäische Kommission ihre Vorstellungen für den Mittelfristigen Finanzrahmen und die Schwerpunkte der künftigen Struktur- und Investitionsfonds vorgestellt. Auch wenn insbesondere unter den Gesichtspunkten des BREXIT und den Europawahlen 2019 noch Veränderungen zu erwarten sind und die europäischen Richtlinien auf nationaler Ebene in den Programmen der Bundesländer umgesetzt werden müssen, so geben die Kommissionsentwürfe bereits eine erste Richtung vor.

 

Ende Mai hat die Europäische Kommission (KOM) ihre Vorstellungen für den Mittelfristigen Finanzrahmen und die Schwerpunkte der künftigen Struktur- und Investitionsfonds vorgestellt. Zwei Prämissen sind dabei besonders zu berücksichtigen:

  • Der erklärte Austritt Großbritanniens aus der EU führt zu Kürzungen der Finanzmittel und
  • die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 mit anschließender Neukonstituierung der KOM erzeugen Zeitdruck bei den Verhandlungen über die Kommissionsvorschläge.

Der finanzielle Rahmen sieht für die Strukturfonds insgesamt ca. 330 Mrd. Euro vor ( - 13%). Davon sollen auf Deutschland etwa 16 Mrd. Euro entfallen. Die für Stadtentwicklung und Wohnen einsetzbaren Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Sozialfonds (ESF) weisen Kürzungen um ca. 3% beim EFRE und 10% beim ESF auf.

Weitere spürbare Einschnitte sind bei den Förderhöchstsätzen festzustellen. Wie bisher richtet sich die Förderintensität nach 3 Regionskategorien: Weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen. Die westdeutschen Bundesländer – und damit auch NRW – zählen zur Gruppe der (wirtschaftlich) stärkeren Regionen; hier sinkt der Höchstfördersatz (= Kofinanzierung durch die EU) von bisher 50% auf nunmehr 40% der förderfähigen Kosten. Für Interreg-Programme zur sog. territorialen Zusammenarbeit ist der maximale Fördersatz 70%.

 Die Förderung aus den Strukturfonds soll auf die folgenden fünf Politikziele ausgerichtet werden:

  1. ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung von KMU;
  2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert;
  3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;
  4. ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert;
  5. ein bürgernahes Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU.

Mit dem Punkt 5 wird das Thema „Nachhaltige Stadtentwicklung“ erstmals zu einem Kernziel europäischer Strukturpolitik gemacht. Mindestens 6% der Fördermittel sind dafür vorgesehen. Gleichzeitig entfällt die bisher geltende Einschränkung für die Förderung von Maßnahmen im Wohnungsbau auf Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz im europäischen Recht.

Es bleibt die Frage, welche Konsequenzen daraus bei der nationalen Umsetzung in Deutschland mit den Programmen der Bundesländer gezogen werden.