Weiterbildungspflicht nach MaBV für Immobilienmakler und Immobilienverwalter endet erstmals 2020 – Bin ich betroffen?
Die Branchen der Immobilienmakler und Immobilienverwalter unterliegen seit 2018 erstmals einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Die vorgeschriebene Frist zur Erbringung der insgesamt 20 Pflichtstunden innerhalb von drei Jahren endet erstmals Ende dieses Jahres. Die Deadline ist der 31.12.2020.
Grund genug, sich einmal genauer mit der Frage zu beschäftigen, welche Branchenvertreter von der Weiterbildungspflicht betroffen sind und wo es „Ausnahmeregelungen“ in der neuen Gewerbeordnung gibt.
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