
Aufstiegs-BAföG und Co
Mit einem Lehrgang am EBZ sich weiterbilden und dabei 75 % der Kosten vom Staat erstatten lassen? Mit dem Aufstiegs-BAföG ist das möglich. Der Staat unterstützt Ihre berufliche Weiterentwicklung.
Doch alles Schritt für Schritt: Zunächst was genau ist Aufstiegs-BAföG?
Hier handelt es sich um eine staatliche Weiterbildungsförderung, die es bereits seit 1996 gibt und bisher schon über 3,2 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht hat.
Diese Förderung besteht zur Hälfte aus staatlichem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW Bank, das optional in Anspruch genommen werden kann und bei dem weitere Erlasse nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung möglich sind.
Insgesamt kommen für diese Förderung mehr als 700 Fortbildungen in Frage sowie eine Förderung bis zu 15 000 €. So nehmen z.B. viele unserer Teilnehmer:innen des Lehrgangs „Geprüfte/r Immobilienfachwirt (EBZ/IHK)“ dieses Angebot in Anspruch.
Wer wird gefördert?
Fast jeder, denn das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es darf nur kein Meistertitel oder Masterabschluss vorliegen. Also ein Antrag lohnt sich.
Besser mit einem Rechenbeispiel?
Der Zertifikatslehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt (EBZ/IHK)“ kostet regulär als Onlinevariante 3150,00 €. Nach einer erfolgreichen Teilnahme und dem Abschluss liegen die tatsächlichen Kosten aber nur bei 787,50 €:

Diese Restsumme von 787,50 € kann nach der zweijährigen Karenzphase in Raten an die KfW Bank zurückgezahlt werden.
Wie läuft der Antragsprozess?
Sie gehen auf die Homepage vom BAföG-Amt, laden die benötigten Formulare herunter und lassen diese ausgefüllt an das Amt zukommen. Das geht online und auch postalisch.
Für Fachwirt/in am EBZ sind es beispielsweise das Formblatt A, B und Z. Formblatt A füllen Sie selbst aus, Formblatt B (Bescheinigung für eine beabsichtigte Teilnahme) lassen Sie von uns ausfüllen und das Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) lassen Sie von der IHK ausfüllen, bei der Sie auch später die Prüfung absolvieren.
Dieser Antrag kann auch noch nach Beginn des Lehrgangs gestellt werden und Sie erhalten nach einigen Wochen eine Rückmeldung vom Amt.
Die Erstattung gibt es für den tatsächlich besuchten Lehrgang. D.h. Sie treten für die regulären Lehrgangskosten zunächst in Vorleistung und können diese beispielsweise in 18 Raten zahlen. Während des Lehrgangs reichen Sie in mehreren Abschnitten das von uns ausgefüllte Formblatt F an das Amt weiter (Nachweis der tatsächlichen Teilnahme) und damit werden Ihnen schließlich die Kosten erstattet.
Also kurz:
- Antrag stellen
- In Vorleistung treten
- 50% oder 100 % der Kosten erstatten lassen (ohne bzw. mit Darlehen)
- Nach Abschluss nichts bzw. das Darlehen nur zur Hälfte zurückzahlen
- Sich über die Lehrgangskosten von nur 25 % freuen
Welche alternativen Möglichkeiten gibt es?
Mit länderspezifischen Angeboten wie dem Bildungsscheck NRW gibt es eine Unterstützung in Höhe von bis zu 500,00 € - finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds. Hierfür vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei einer offiziellen Beratungsstelle, von der Sie auch den Bildungsscheck erhalten.
Neben finanzieller Unterstützung können Sie auch mit dem Bildungsurlaub pro Jahr bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub beantragen bzw. für zwei Jahre zusammengefasst bis zu 10 Tage Urlaub. Hierzu holen Sie sich von uns die benötigten Informationsunterlagen zum Lehrgang und stellen damit mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.
Noch Fragen?
Dann melden Sie sich direkt bei uns: 0234 9447575 | akademie@e-b-z.de