
Bildungsscheck NRW – neue Fördermöglichkeiten seit März 2019
Der Bildungsscheck NRW ist seit vielen Jahren ein Angebot zur unkomplizierten Förderung der eigenen Weiterbildung. Die neue Landesregierung hat den Förderrahmen erhöht und den Zugang zur Förderung auch für 2019 wieder erweitert. Sie gibt nun auch wieder Selbstständigen die Möglichkeit über den individuellen Zugang eine Weiterbildungsförderung zu beantragen. Viele Hürden wurden entfernt!
Zielgruppen der Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Bildungsscheck die berufliche Weiterbildung insbesondere von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen. Grundsätzlich wird zwischen dem individuellen und dem betrieblichen Bildungsscheck unterschieden.
Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit Sitz in NRW Bildungsschecks für Beschäftigte in Anspruch nehmen:
- Betriebsgröße: max. 249 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Anzahl: max. 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr
- Zielgruppen: alle Beschäftigten
- Förderung von E-Learning Angeboten
- Förderung von betriebsinternen Seminaren
- Förderhöhe: 50% der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
Der individuelle Bildungsscheck richtet sich neu an alle Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW, unabhängig von der Unternehmensgröße:
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 40.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000 €
- Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
- Selbstständige soweit die Einkommensgrenzen eingehalten werden
- Förderung von E-Learning Angeboten
- Förderhöhe: 50% der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
Neue Lernformate werden gefördert
2018 wurden die Förderrichtlinien erweitert. Seitdem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Weiterbildungen den Bildungsscheck beantragen, die zuvor von der Förderung ausgeschlossen waren:
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
- Auch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) werden schon ab einem Teilnehmer im betrieblichen Zugang gefördert.
Zugang zum Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 %, max. 500 € zu den Weiterbildungskosten.
Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus finanziellen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Die Weiterbildungsberatung in NRW bietet Ihnen eine telefonische Beratung zu allen Fragen zum Bildungsscheck NRW an. Der Bildungsscheck wird Ihnen dann in einer von 226 Beratungsstellen des Landes ausgestellt.
Sie können Bildungsschecks für das gesamte Bildungsangebot der EBZ Akademie einreichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über unsere zentrale Bildungsberatung zur Verfügung.