
Externenprüfung der IHK: Immobilienkaufmann - Planung, Zulassung, Inhalte und Vorbereitung für Berufstätige
Die Ausbildung zum Immobilienkaufmann ist die Grundlage der meisten Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft. Positionen in der Buchhaltung, der Vermietung und Bewirtschaftung, in der Quartiersentwicklung und Wohnungseigentumsverwaltung sowie in der Immobilienvermittlung und im Bauprojektmanagement fußen auf dem Wissen, das in der Berufsausbildung erworben wird.
Klassischerweise durchlaufen Auszubildende die duale Berufsausbildung und absolvieren ihre Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Nach in der Regel drei Jahren Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Für Nicht-Immobilienkaufleute, die als Quereinsteiger oder z. B. durch eine technische Ausbildung in die Branche eingetreten sind, gibt es dennoch eine Möglichkeit, den Berufsabschluss zum Immobilienkaufmann zu erwerben.
Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz und dort der §45:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
(1) …
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassung zur IHK-Prüfung ist Einzelfallprüfung
In der Regel werden somit Personen zur Prüfung vor der IHK zugelassen, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung 4,5 Jahre in Vollzeit in der Immobilienwirtschaft tätig waren. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich diese Frist entsprechend.
Sowohl die Berufserfahrung als auch etwaige Anrechenbarkeiten durch Vorbildung bedürfen der Einzelfallprüfung durch die IHK des Wohn- oder Arbeitsortes und sind durch Zeugnisse, Bescheinigungen etc. zu belegen. Eine Beratung zur Zulassung ist dabei ebenfalls nur durch die IHK des Wohn- oder Arbeitsortes zulässig.
Die IHK-Prüfung wird von den meisten Industrie- und Handelskammern zweimal jährlich durchgeführt - dies ist davon abhängig, ob ein Prüfungsausschuss eingerichtet wurde. Das sollte im Vorfeld geprüft werden. Wird keine Prüfung angeboten, so kann man sich zu einer anderen IHK „überstellen“ lassen.
Für die schriftliche Abschlussprüfung gibt es bundeseinheitliche Prüfungstermine:
Schriftliche Abschlussprüfungen: | ||
Winter 2020 | Dienstag 24.11.2020 | Mittwoch 25.11.2020 |
Sommer 2021 | Dienstag 04.05.2021 | Mittwoch 05.05.2021 |
Anmeldeschluss ist in der Regel der 31.01. bzw. 31.07. eines Jahres!
Für die Beratung steht Ihnen auch das EBZ zur Verfügung.
Gute Vorbereitung hilft
Nach der erfolgreichen Anmeldung zur Prüfung bei der IHK gilt es, sich richtig vorzubereiten. Dafür sollte man sich einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Prüfungs-Module verschaffen.
Aufbau der schriftlichen IHK-Prüfung:
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit | Prüfungstag |
Immobilienwirtschaft | ungebunden | 180 Minuten | 1. Prüfungstag |
Kfm. Steuerung, Dokumentation | gebunden und ungebunden | 90 Minuten | 2. Prüfungstag |
Wirtschafts- und Sozialkunde | gebunden und ungebunden | 60 Minuten | 2. Prüfungstag |
Der Termin für die mündliche Prüfung, die ein Kundengespräch oder eine Teambesprechung simuliert, wird individuell vergeben.
Die mündliche Prüfung ergibt sich aus der Wahl der Wahlqualifikationen. Hier sind aus fünf möglichen zwei zu wählen, die dem eigenen beruflichen Kontext möglichst nahekommen.
(1) Steuerung und Kontrolle im Unternehmen
(2) Gebäudemanagement
(3) Maklergeschäfte
(4) Bauprojektmanagement
(5) Wohnungseigentumsverwaltung
Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung:
In der mündlichen Prüfung (Kundengespräch, Teambesprechung) soll der Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe bearbeiten. Gegenstand der Aufgabenstellung sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit einer der gewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2. Der Prüfling wählt eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus. Die zur Wahl gestellten Aufgaben müssen diese Wahlqualifikationseinheit berücksichtigen. Im Rahmen eines Kundengesprächs oder einer Teambesprechung soll der Prüfling zeigen, dass er Aufgabenstellungen erfassen und Lösungswege entwickeln und begründen kann. Ferner soll er zeigen, dass er insbesondere wirtschaftliche, rechtliche, technische und ökologische Zusammenhänge beachten sowie service-, ziel-, adressaten- und situationsbezogen kommunizieren kann. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Kundengespräch oder die Teambesprechung soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
Rahmenlehrplan regelt die Lernfelder
Die Ausbildungsinhalte und damit die Prüfungsinhalte werden im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau geregelt und werden in 13 Lernfelder gegliedert:
1. Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten
2. Das Immobilienunternehmen repräsentieren
3. Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren
4. Wohnräume vermieten
5. Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
6. Gewerbliche Objekte bewirtschaften
7. Grundstücke erwerben und entwickeln
8. Bauprojekte entwickeln und begleiten
9. Wohnungseigentum begründen und verwalten
10. Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
11. Immobilien finanzieren
12. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen
13. Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen
Keine Zwischenprüfung notwendig
Eine Zwischenprüfung ist für Personen, die die Zulassung zur Abschlussprüfung vor der IHK anstreben übrigens nicht notwendig – anders als im klassischen Ausbildungsverlauf. Allerdings ist es auf dem Weg zur Abschlussprüfung von besonderer Wichtigkeit, dass man regelmäßige Lernerfolgskontrollen einbaut, um nicht bei der Abschlussprüfung eine böse Überraschung zu erleben. So kann eine freiwillige Zwischenprüfung durchaus Sinn machen, ebenso wie etwa Einsendeaufgaben. Zudem bieten alte Prüfungsaufgaben eine gute Möglichkeit, sich auf die IHK-Prüfungen vorzubereiten. Diese bietet der U-Form-Verlag über seine Homepage an.
Ohne Vorbereitung keine Prüfung
Um die Prüfung sicher und guten Gefühls in Angriff zu nehmen, empfiehlt sich eine strukturierte und nachhaltige Vorbereitung – immerhin umfassen die 13 Lernfelder einen angedachten Umfang von 880 Stunden. Diesen zu bewältigen ist ohne Vorbereitungslehrgang nahezu ausgeschlossen.
Das EBZ bietet bereits seit vielen Jahren einen solchen Lehrgang an und vermittelt das Wissen, das zum Bestehen der IHK-Prüfung notwendig ist in Form eines Distance Learning Angebotes, dem bundesweit einzigen seiner Art.
Da die Externenprüfung in der Regel von Berufstätigen angestrebt wird, sollte sich auch der Vorbereitungslehrgang an den Bedürfnissen Berufstätiger orientieren und ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung stellen.
Um möglichst wenig Zeit bis zur Prüfung zu verlieren, eignet sich ein flexibles Modell, mit dem man mit der Vorbereitung auf die Prüfung bereits beginnt, obwohl die Zulassung zur Prüfung zu dem Zeitpunkt noch nicht gegeben ist.
Beispiel:
Ein gelernter Elektriker arbeitet seit 3 Jahren in Vollzeit im kaufmännischen Gebäudemanagement und koordiniert Instandhaltungs- und Modernisierungsvorhaben – von der Beauftragung der Handwerker bis zur Mieterhöhung nach Durchführung der Modernisierung.
Ihm fehlen zur Teilnahme an der Externenprüfung noch 1,5 Jahre immobilienwirtschaftliche Berufserfahrung. Nun nimmt er an einem zweijährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf den Berufsabschluss teil und kann nach 5 Jahren beruflicher Tätigkeit die IHK-Prüfung anlegen, um den Abschluss Immobilienkaufmann (IHK) zu machen.
Grundlage für weitere Qualifikationen
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung und dem damit verbundenen Wissen lassen sich die folgenden Meilensteine gleich etwas entspannter angehen – sei es eine fachspezifische Weiterbildung, ein Studium oder die Aufstiegsfortbildung Immobilienfachwirt/in, die branchenweit hohe Anerkennung und Popularität genießt und überdies attraktive Fördermöglichkeiten für Immobilienkaufleute bereithält.
23. May 2019
Ich finde es super, dass man für die mündliche Prüfung eine Wahlmöglichkeit hat. Ob man sich jetzt für Gebäudemanagement entscheidet oder Maklergeschäfte, macht ja dann doch einen gewissen Unterschied.