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01. August 2018 - Beruf und Chance

Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter gilt ab 1. August 2018

Die Tätigkeit von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern wird zum 1. August 2018 erlaubnispflichtig. So sind alle Gewerbetreibenden und die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet, die ca. 7 Zeitstunden pro Jahr bzw. 20 Zeitstunden in drei Jahren umfasst. Auch Wohnungsunternehmen können von der gesetzlichen Regelung betroffen sein. Insofern Unternehmen sowohl Immobilienverwaltung als auch Maklertätigkeiten ausüben, ist für beide Bereiche jeweils die Fortbildungspflicht zu erfüllen.

Nachweis der Qualitätsstandards durch Bildungszertifizierung

Als professionelle Bildungseinrichtung mit branchenspezifischer Ausrichtung, sind hohe Qualitätsstandards von jeher eine wesentliche Anforderung der EBZ Akademie. Die Entwicklung von marktgerechten Trainingsangeboten erfolgt dabei stets unter Bezugnahme der Branchenunternehmen und auch mit zunehmender Durchdringung digitaler Lernmedien. Attestiert wird dies mittels der DIN ISO 29990, welche „Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung — Grundlegende Anforderungen an Dienstleister“ auditiert.

Gesetzeskonforme Weiterbildung für Makler und Verwalter

Durch eine schnelle Anpassung unserer Weiterbildungen an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung können wir unseren Kunden bereits ab dem 01.08.2018 gesetzeskonforme Weiterbildungen anbieten. Die Einführung der Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter erhöht und vereinheitlicht die Qualitätsstandards im Weiterbildungsmarkt. Einige der dargestellten Kriterien geben einen Überblick worum es im Kern geht:

  • Die durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen müssen über einen zeitlichen und inhaltlichen Ablaufplan verfügen.
  • Der Weiterbildung liegt eine nachvollziehbare Beschreibung zugrunde.
  • Die Teilnehmer werden zu der Weiterbildungsmaßnahme eingeladen und mit dieser über die zu vermittelnden Kenntnisse und zu erwerbenden Kompetenzen informiert.
  • Die Anwesenheit wird dokumentiert bzw. kann mittels elektronischen Systemen nachgewiesen werden.
  • Weiterbildungen werden seitens des Anbieters systematisch geplant und nur von nachweislich befähigten Trainern und Bildungsmanagern durchgeführt.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Weiterbildungsverpflichtung mittels Präsenzschulungen oder mit modernen Qualifizierungsformen, wie etwa webbasierten Selbstlernprogrammen oder Webinaren, erbracht wird. Auch maßgeschneiderte Inhouse Trainings für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind mögliche Veranstaltungsformate.

Teilnahmenachweis auch als Marketinginstrument nutzen

Wichtiger als das Format ist der Nachweis, den alle zur Weiterbildung verpflichteten Personen zu erbringen haben. Bei der EBZ Akademie wird dies mittels Teilnahmezertifikaten dokumentiert, die neben der Vorlage bei den Erlaubnisbehörden auch zum Kompetenz- und Qualifizierungsnachweis in Bewerbungssituationen verwendet werden können. So wird die EBZ Akademie zukünftig bei allen Bildungsangeboten, die die inhaltlichen Anforderungen erfüllen, den Nachweis gemäß Makler- und Bauträgerverordnung in die Zertifikate aufnehmen.

Zudem erhalten alle Bildungsveranstaltungen der EBZ Akademie, die zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung in Frage kommen ein Weiterbildungssiegel. Das Siegel kennzeichnet die entsprechenden Veranstaltungen auf der Homepage der EBZ Akademie. Die Bildungsreferenten der EBZ Akademietypo3/  stehen Ihnen für Fragen rund um die Weiterbildungspflicht gerne zur Verfügung.

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Stephan Hacke

Teamleiter Qualifizierungsprogramme/Zertifikatslehrgänge, EBZ Akademie

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