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25. April 2018 - Digitalisierung

Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25.05.2018 – Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft

Die Uhr tickt! Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit weitreichenden Änderungen in Kraft. Wohnungsunternehmen, die täglich mit Daten von Mietern, Interessenten, Handwerkern und auch ihren Beschäftigten umgehen, müssen nun ihre Datenschutzvorkehrungen unter die Lupe nehmen, um massive Bußgelder zu vermeiden. Ein Monat vor Einführung der EU-DSGVO stellt sich unser Datenschutzexperte Dr. Michael Terwiesche unseren Fragen:

Dr. Michael Terwiesche,

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht,

GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf

 

EBZ Akademie: Die neue Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25.05.2018 europaweit in Kraft. Müssen sich deutsche Wohnungsunternehmen deshalb fürchten?

Terwiesche: Wohnungsunternehmen sollten jetzt ihr Datenschutzsystem mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vergleichen. Dazu zählen insbesondere folgende Fragen:

  1. Ist die Verarbeitung von Mieter- und Interessentendaten rechtmäßig im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung? Wenn nein, besteht Aktualisierungsbedarf?
  2. Hat das Wohnungsunternehmen geeignete Maßnahmen getroffen, um Mietern und Interessenten sowohl die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten als auch alle Informationen über ihre gespeicherten Daten zu übermitteln?
  3. Weist das Wohnungsunternehmen auf das Widerspruchsrecht bei der Verwendung von Daten hin?
  4. Hat das Wohnungsunternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt?
  5. Entspricht das Niveau des Datenschutzes dem potentiellen Risiko eines Datenmissbrauchs?

EBZ Akademie: Die Strafen sind höher. Die Vorgaben bezüglich Dokumentation konkreter. Reibt sich die Zunft der „abmahnenden Anwälte“ bereits die Hände?

Terwiesche: Davon gehe ich nicht aus. Wenn Mieter oder Mietinteressenten von einem Datenschutz-Verstoß betroffen sind, können sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Das Einschalten von Abmahn-Anwälten ist daher nicht erforderlich. Diese Anwälte erhalten also vom Wohnungsunternehmen nicht ihre Gebühren ersetzt.

EBZ Akademie: Hand auf`s Herz. Ist die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmensalltag überhaupt praktikabel?

Terwiesche: Gute Frage! Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Es macht daher Sinn, entweder im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Fachmann zu beauftragen. Beide Experten müssen zunächst eine präzise Bestandsaufnahme durchführen. In einem zweiten Schritt sollten sie ein Datenschutzsystem implementieren, welches passgenau auf das jeweilige Wohnungsunternehmen zugeschnitten ist. Dieses System muss die Anforderungen der neuen Datenschutz-Verordnung füllen. Das ist technisch möglich.

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Über den Autor

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Andrea Bohn

Bildungsreferentin (B.A.), EBZ Akademie

Weiterbildung bedeutet für mich: „Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information“ (Albert Einstein). Deswegen stehen der Praxisbezug, der Lerntransfer und das Netzwerken auf meinen Veranstaltungen im Vordergrund. Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne zu den Themen Bestandsbewirtschaftung, Quartiersmanagement, Digitalisierung und Bauleitung in einem persönlichen Gespräch.