
Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter kommt ab 2018
Das Gesetz zur Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ist auf den Weg gebracht. Von der Fortbildungspflicht betroffen sind Miet- und WEG-Verwalter sowie Immobilienmakler. Eigenbestandsverwaltende Wohnungsunternehmen dürften von dem neuen Gesetz ausgenommen sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun den ersten Entwurf für die entsprechende Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vorgelegt, welche zukünftig auch für Immobilienverwalter relevant sein wird.
Darüber hinaus wurden die Inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung von Maklern und Verwaltern präsentiert. Im Kern gibt es in dieser Hinsicht keine Überraschungen.
Inhaltliche Anforderungen Weiterbildungskatalog Immobilienmakler
- Kundenberatung
- Grundlagen des Maklergeschäfts
- Rechtliche Grundlagen
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
- Grundlagen Immobilien und Steuern
- Grundlagen der Finanzierung
Explizit nicht genannt werden die Themen Haus- und Gebäudetechnik bzw. Baumängel. Diese werden lediglich als Unterpunkte der Grundlagenkenntnisse genannt. Trotzdem sollten sich professionelle Makler insbesondere mit der technischen Seite einer Immobilie gut auskennen, um die Potentiale des Gebäudes auch über den Verkaufsprozess hinaus erörtern zu können.
Inhaltliche Anforderungen WeiterbildungskatalogImmobilienverwalter
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
- Verwaltung von Mietobjekten
- Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
Ein recht breites Spektrum, das allerdings der Praxisrealität entspricht: ein A-Z Verwalter muss alle genannten Themen beherrschen.
Die Rechtsverordnung befindet sich derzeit noch in der vorfinalen Sondierungsphase – sobald es eine Veröffentlichung gibt und alle Modalitäten hinsichtlich der Fortbildungspflicht geklärt sind, informieren wir Sie über Ihre zukünftigen Pflichten als Makler und Verwalter.
Wie geht es weiter? Ein kurzer Überblick:
- Das neue Berufszulassungsgesetz tritt mit Wirkung zum 1.8.2018 in Kraft. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben bereits tätige Verwalter und Makler bis zum 1.3.2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. In den meisten Fällen wird diese Erlaubnis bereits vorliegen.
- Darüber hinaus wurde eine Verpflichtung zur Weiterbildung (20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren) eingeführt. Erbrachte Weiterbildungen müssen für bereits tätige Verwalter und Makler dann erstmals im August 2021 nachgewiesen werden.
Mit der regelmäßigen Weiterbildung soll das Ziel erreicht werden, dass Immobilienverwalter und Immobilienmakler für die Berufsausübung immer über aktuelles Fachwissen verfügen.