EBZ erhält Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZWV
EBZ erhält Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZWV
In der zweiten Juliwoche hat das EBZ eine „Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZWV“ erhalten. Das bedeutet, dass das EBZ nun bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist. Damit ist es auch berechtigt, die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung herausgegebenen Bildungsgutscheine einzulösen.
Bildungsgutscheine können von Arbeitslosen beantragt werden, um eine Wiedereingliederung in den Beruf zu erreichen - sie kommen also auch für Personen in Frage, an deren Mitarbeit ein Wohnungsunternehmen Interesse hat, denen aber (noch) die entsprechende Qualifikation fehlt.
Am EBZ können Bildungsgutscheine für die Lehrgänge „Geprüfte/r Gebäude-Energiemanager/in“, „Bilanzbuchhalter/in in der Immobilienwirtschaft“ und „Geprüfte/r Immobilienmakler/in“, sowie für die Fernlehrgänge „Technik für Kaufleute“, „Immobilienkaufmann/frau“ und „Geprüfte/r Immobilienverwalter/in“ eingelöst werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer staatlichen Förderung von (modularen) Weiterbildungen, die in Form von Inhouse-Veranstaltungen angeboten werden.

