Lehrgang

Geprüfter/geprüfte Fachverwalter/-in für Wohnungseigentum (EBZ)


Einführung

Das immer komplexer werdende Wohnungseigentumsrecht und daraus folgende neue Gerichtsurteile erfordern spezifische und aktuelle Kenntnisse für die Wohnungseigentumsverwaltung. Der Lehrgang zum "Fachverwalter/-in für Wohnungseigentum" beschäftigt sich intensiv mit allen Facetten des modernen Wohnungseigentumsrechts. Dabei zeichnet sich die Qualität dieses Kurses besonders durch Praxisnähe aus. Alle Dozenten und Dozentinnen in den Kernfächern sind erfahrene, wissenschaftlich geschulte Praktiker aus der Verwaltung von Wohneigentum und garantieren somit den hohen Praxisbezug.

Methodik

  • Vorträge
  • Einzel- und Gruppenarbeiten
  • Leistungsüberprüfungen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
  • Diskussionsforen
  • Teamteaching
  • Videoschulung
  • Voraussetzungen

    Zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Abgeschlossene Ausbildung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und 1 Jahr Praxis in der Wohnungseigentumsverwaltung
  • oder abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf und 2 Jahre Praxis in der Wohnungseigentumsverwaltung
  • Datum

    24.09.2010

    Dauer

    1 Jahr , 30 Wochenenden

    Kosten

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wohnungseigentumsverwaltung
  • Allgemeines Recht
  • Bau- und Mietrecht
  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Personalwirtschaft und Rhetorik
  • bautechnische Grundlagen
  • EBZ - Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum
    2550,-- €
    (Lehrgangsgebühr inkl. Lehrgangsunterlagen und Getränken
    zzgl. 150,00 Euro (Anmeldegebühr)
    zzgl. 290,00 Euro (Prüfungsgebühr EBZ)


    Eine Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meisterbafög" ist für diesen Lehrgang möglich. Wenn Sie die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen und in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie für den Lehrgang einen Bildungsscheck in Höhe von Euro 500,00 in Anspruch nehmen. Teilnehmer aus anderen Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungsprämie ebenfalls in Höhe von Euro 500,00 in Anspruch nehmen.
    Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Förderung.)