Förderungen und Zuschüsse für Ihre Weiterbildung im EBZ
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Bildungsgutschein
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – AZWV-Maßnahmen
Das EBZ ist entsprechend der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)“ zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Wird ein Bildungsgutschein eingelöst, so werden die vollständigen Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme von der Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe übernommen.
Als Bildungsträger verfügen wir über die notwendige Trägerzertifizierung sowie die Zertifizierung einer Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen. Dies gilt für die folgenden Bildungsangebote:
- Lehrgang Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in in der Immobilienwirtschaft
- Lehrgang Geprüfte/r Immobilienmakler/in
- Fernlehrgang Immobilienkaufmann/kauffrau
- Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienverwalter/in
- Fernlehrgang Technik für Kaufleute
Wir informieren Sie auf Wunsch detailliert über die Besonderheiten einer Teilnahme auf der Basis eines Bildungsgutscheins. Die Ansprechpartner zu den jeweiligen Lehrgängen beraten Sie gern.
Bestimmte Personengruppen können für diese (Fern)Lehrgänge im EBZ die finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Anspruch nehmen. Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, wird individuell geprüft und vom Berater Ihrer zuständigen Arbeitsagentur entschieden. Wenn Sie Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten haben, dann sprechen Sie uns an oder schauen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik „Finanzielle Hilfen/Berufliche Weiterbildung/Bildungsgutschein“ (www.arbeitsagentur.de).
Bildungsprämie
Einen Prämiengutschein in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal jedoch 500 Euro im Jahr (ab 1.1. 2010, vorher 154 Euro)) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie sich bei einer der vielen Beratungsstellen in Ihrer Nähe beraten lassen. Unter www.bildungspraemie.info finden Sie weitere Informationen.
Bildungsurlaub
Bildung ist Ländersache. Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort, an dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. In vielen Bundesländern gibt es ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Genaue Informationen über die Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes finden Sie beispielsweise unter www.bildungsurlaub.info oder bei Ihrer Landesregierung.
Meister-Bafög
Für bestimmte berufliche Fortbildungen, bspw. zu Meistern, Technikern, staatlich gepr. Betriebswirten, Fachwirten und Fachkaufleuten können Sie, unabhängig von Alter und Einkommen, einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss in Höhe von 30,5 % der Lehrgangsgebühren beantragen. Darüber hinaus können Sie auf Wunsch ein zinsloses Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten "Meister-BAföG", beanspruchen. Weitere Informationen gibt es unter www.meister-bafoeg.info.
Begabtenförderung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.
Aus einer kleinen Arbeitseinheit beim Start Mitte 1996 ist die SBB zu einer respektablen Stipendienorganisation gewachsen. Die SBB ist zudem erste Ansprechpartnerin für all diejenigen, die auf kompetente Informationen und Beratung rund um die Förderung beruflicher Talente setzen.
Genaue Informationen finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de.
Länderspezifische Förderungen:
NRW
Der „Bildungscheck“ NRW für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein - Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein – Westfalen wohnen oder arbeiten. Mit den Bildungsschecks unterstützt das Land die beruflich orientierte Fortbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und im laufenden und vergangenen Jahr keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, Berufsrückkehrer/innen, jungen Existenzgründern oder -gründerinnen, aber auch von Firmen in Anspruch genommen werden; jedoch nur, wenn Sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 500,- Euro pro Bildungsscheck bezuschusst.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de.
Hessen
In Hessen gibt es die "Qualifizierungsoffensive" (www.qualifizierungsschecks.de).
Brandenburg
In Brandenburg gibt es verschiedene Förderprogramme, z. B. für Berufstätige, kleine und mittlere Unternehmen u. Ä. Informationen hierzu finden Sie unter www.lasa-brandenburg.de.
Niedersachsen
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt. Informationen gibt es unter: iwin-niedersachsen.de/index.php.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es das „Zukunftsprogramm Arbeit“ www.ib-sh.de/zukunftsprogramm-arbeit/.

